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Re: OT: Ethikproblem mit Phishing- T



Enrico Weigelt schrieb:
* Christoph Haas <haas@debian.org> schrieb:

<snip>

Ich weiß nicht, wie die Inder das Thema Computereinbruch/-sabotage
behandeln, aber in Deutschland ist IMHO bereits das Erraten des Passworts
und der damit verbundene erfolgreiche Login rechtlich "bedenklich".

Vielleicht gibts ja in Indien darauf die Todesstrafe? ;-).

Also ich bin kein Jurist, aber AFAIK gilt es bereits als Hausfriedensbruch, wenn man ein fremdes Gelände (das als solches klar erkennbar ist) betritt, unabhängig davon, ob es einen wirksamen Schutz gegen Eindringen gibt. Man darf schließlich auch nicht einfach so in fremde Wohnungen gehen, wenn die Tür mal nicht abgeschlossen ist.

IIRC ist das "ausprobieren von Usernamen/Passwörtern" auf fremden Systemen illegal, (Umgehung von Schutzmassnahmen) wenn ein Betreiber aber mutwillig kein! Passwort vergibt (sozusagen die Tür weit offen lässt) sieht das afaik anders aus da er dann "grob fahrlässig handelt" keine Schutzmassnahmen ergriffen hat, Narrenfreiheit vor dem Gesetz gibt das afaik auch nicht. Z.B. wenn ein WLAN offen ist es u. U. nicht mal sonderlich strafbar (oder gar nicht?) wenn man dann da "aus Versehen drin war". Das ist alles iirc, natürlich ohne Gewähr und nicht als rechtliche Beratung zu sehen ...

[...]


cu

MH




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