Re: OT: Ethikproblem mit Phishing- Täter
Werner Mahr <werner@vollstreckernet.de> wrote:
>> Wenn das kein hypothetischer indischer, sondern ein hypothetischer
>> deutscher Provider wäre, dann wäre das wahrscheinlich strafbar.
>> Weißt du ob es sich wirklich um versuchte Straftaten handelt, oder
>> nur um Tests/Forensik/...?
>
> Genau wissen kann das nur der Betreiber der Site, aber wenn man aufgrund
> einer Mail, die ja eine versuchte Straftat darstellt, oder zumindest
> die Vorbereitung dazu, auf diesen Server gelangt, und auf diesem Server
> Seiten mit ähnlichem bis gleichem Inhalt liegen, dann ist es doch mehr
> als wahrscheinlich, das sie auch dem selben Zweck dienen.
Meinst du mit "mehr als wahrscheinlich", dass es "sicher" sei? Da
widerspreche ich.
> Strafrechtlich sehe ich da in Deutschland auch kein Problem.
Doch, § 303a,b StGB.
> Wenn es
> wirklich eine Forensiche Untersuchung sein sollte, ist der Betreiber
> bestimmt froh, das diese Lücke dadurch aufgedeckt wurde, und wenn es
> wirklich eine Phishing-Site sein sollte, wird der Betreiber mit
> Sicherheit keine Anzeige erstatten.
Da bin ich nicht sicher. Außerdem könnte es sein, dass die
Staatsanwaltschaft auf anderem Weg von dem Phishing-Versuch - und deiner
Sabotage - Kenntnis erhält und dich verfolgt.
Gruß, Frank
--
Frank Küster
Single Molecule Spectroscopy, Protein Folding @ Inst. f. Biochemie, Univ. Zürich
Debian Developer (teTeX)
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