Am Dienstag, 28. März 2006 20:46 schrieb Frank Küster: > Werner Mahr <werner@vollstreckernet.de> wrote: > >> Also ich wäre mit dieser REIN THEORETISCHEN Situation echt > >> überfordert. > > > > Also rein theoretisch: Nachgucken ob da irgendwo noch mehr > > phishing-Seiten liegen, und die mit nem Hinweis auf den Betrug > > "verzieren", damit keiner der dumm genug ist auf den Link zu > > klicken wenigstens da noch die Chance hat sich zu retten. > > Wenn das kein hypothetischer indischer, sondern ein hypothetischer > deutscher Provider wäre, dann wäre das wahrscheinlich strafbar. > Weißt du ob es sich wirklich um versuchte Straftaten handelt, oder > nur um Tests/Forensik/...? Genau wissen kann das nur der Betreiber der Site, aber wenn man aufgrund einer Mail, die ja eine versuchte Straftat darstellt, oder zumindest die Vorbereitung dazu, auf diesen Server gelangt, und auf diesem Server Seiten mit ähnlichem bis gleichem Inhalt liegen, dann ist es doch mehr als wahrscheinlich, das sie auch dem selben Zweck dienen. Strafrechtlich sehe ich da in Deutschland auch kein Problem. Wenn es wirklich eine Forensiche Untersuchung sein sollte, ist der Betreiber bestimmt froh, das diese Lücke dadurch aufgedeckt wurde, und wenn es wirklich eine Phishing-Site sein sollte, wird der Betreiber mit Sicherheit keine Anzeige erstatten. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 303822
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