Re: Mail Protokollierung
On Sun, Sep 05, 2004 at 11:11:43AM +0200, Matthias Houdek wrote:
> >
> > Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ärger ein, wenn man
> > privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung
> > des Briefgeheimnisses wäre da ein Ansatzpunkt.
>
> 1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von
> _verschlossenen_ Schriftstücken (§ 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch
> keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter
> das Briefgeheimnis, da die offen draußen draufstehen (müssen ;-).
> E-Mails sind hier ausdrücklich nicht erfasst. Man könnte bestenfalls in
> einer Analogie _verschlüsselte_ E-Mails den verschlossenen Schriftstücken
> gleichsetzen.
> Dem entspricht auch die Erweiterung des § 202, der § 202a des StGB
> rechnung (Ausspähen von Daten): "(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für
> ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert
> sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
> drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine solche besondere
> Sicherung wäre z.B. eine PGP-Verschlüsselung der Mail.
Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
zugreifen kann.
Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
gesichert.
Hinzu kommt, daß eine Firma, die private emails erlaubt, als Dienste-
anbieter gilt und somit das TDDSG
(http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
zu beachten hat.
> 2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom
> Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl
> auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.
Was ja nun den Firmen überlassen bleibt.
cu
ulf
--
Ulf Volmer
u.volmer@u-v.de
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