Re: [OT] Zehn Jahres-Frist
On Tue, 2003-04-29 at 23:58, Frank Becker wrote:
Hi,
> Grundsätzlich richtig, aber auch hier immer wieder ein Auge drauf haben,
> ob die Daten gelesen werden können.
>
Nach dem, was ich mir bisher angelesen habe, sollte es heissen dass man
darauf achten achten muss, dass die Daten noch 10 Jahre lang gelesen UND
VERKNUEPFT werden mueesen.
> Ein weites Feld für Diskussionen.
Ich denke besonders an Aktionen und an aktives Handeln!
Ich komme mir im Moment vor, wie der erste Mensch, der aufgefordert ist,
eine Loesung zu presentieren, die den gesetzlichen Anforderungen genuegt
und auf etwas solideres, als auf das Prinzip Hoffnung
(uns wird schon nichts passieren) gebaut ist.
Originaer digitale Unterlagen (nicht eingescanntes Papier)
muessen maschinell auswertbar und verknuepfbar fuer die Dauer der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorgehalten werden.
Und das sicher und nicht nur mit Chance.
Ich sehe dafuer keine Chance ausser mit Publ.-License-Software und mit
PL-Dateiformaten.
Cu
Hugo
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