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Re: Paketverwaltung (OT)



Am Mon, 2002-12-09 um 12.38 schrieb Johannes Hirte:
[p2p!=straftat etc. pp.]
> so stand es in deiner Mail. Wie du siehst hast du mit der Vermischung angefangen,
> nicht ich. 

Richtig, ich hab mich da falsch ausgedrueckt. Asche auf mein Haupt. 

> Sicherlich ist p2p weder Straftat noch Verletzung von irgend welchen 
> Rechten. Ich bezog mich auf die Handlung damit. Und wie früher schon geschrieben
> wurde, sind 98% (ich selber gehe sogar von mehr aus) davon rechtlich nicht zulässig.

Rechtliche Grauzone, wuerde ich sagen. Wie kann es eigentlich sein, das Zeitschriften 
wie die PC-Welt *hust* ;) dem Otto Normaluser detaillierte Anleitungen zum "illegalen"
Download an die Hand geben, wenn der rechtliche Rahmen da eigentlich so klar ist? Folglich
waere das doch Anstiftung zu 'ner Straftat... Aber egal, wir sind hier doch ziemlich 
off-topic, falls gewuenscht, per pm weiter. ;)

Gruesse,

 Michael

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