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Re: Paketverwaltung (OT)



Michael Scheiba <Michael.Scheiba@lehmanns.de> schrieb am 09.12.02 11:45:19:
> Am Son, 2002-12-08 um 23.08 schrieb Johannes Hirte:
> 
> [...]
> > Es ist eine Straftat!!!! Genau da liegt ein grosses Problem, die Leute wissen es nicht
> > einmal, dass sie das Gesetz brechen. Du kannst dafür zivil- und strafrechtlich ver-
> > folgt und belangt werden. Hört bitte auf hier so einen Scheiss zu verbreiten.
> 
> Okay, dann mal ein paar Szenarien:
> 
> 1. ich habe ein paar uralte CD's/LP's, die es leider nicht mehr
> kaeuflich zu erwerben gibt. Da der Zustand obiger Tontraeger sehr
> schlecht ist und sie sich nicht mehr abspielen bzw. in ein anderes
> Format (mp3, ogg, ...) umwandeln lassen, lade ich sie mir halt aus einem
> p2p-Netz. Illegal? Strafbar?
> 
> 2. Ich setze ein eigenes Netz auf, auf das haben Freunde und Bekannte
> Zugriff. Kopien duerfen im Freundeskreis angefertigt und weitergegeben
> werden, in der Rechtssprechung sind max. 7 Kopien als zulaessig
> angesehen. Illegal? Strafbar?
> 
> 3. Ich tausche ueber die p2p-netze ausschliesslich 'freies' Material,
> also vom Kuenstler explizit zum Download und zur Weiterverbreitung
> freigegeben. Illegal? Strafbar?
> 
> Obige Beispiele natuerlich nur auf Musik bezogen, mir ist auch klar, das
> in p2p-netzen noch viel mehr "herumgeistert".
> 
> Ich halte aber nichts davon, p2p-user pauschal zu kriminalisieren, wie
> du es in deinen Postings tust.
> 
> 
> Gruesse,
> 
>  Michael
> 

"reality-check, bitte. p2p != Straftat. Nicht das ich gutheissen will,
was da so alles getauscht wird, aber nichtsdestotrotz ist es "nur" eine
Verletzung des Urheberrechts und _keine_ Straftat. Genauso wie dieser
unsinnige Begriff "Raubkopie" bzw. "Raubkopierer" .. "

so stand es in deiner Mail. Wie du siehst hast du mit der Vermischung angefangen,
nicht ich. Sicherlich ist p2p weder Straftat noch Verletzung von irgend welchen 
Rechten. Ich bezog mich auf die Handlung damit. Und wie früher schon geschrieben
wurde, sind 98% (ich selber gehe sogar von mehr aus) davon rechtlich nicht zulässig.


Johannes


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