Am 15.09.09 23:53, schrieb Volker Dirr:
Hallo zusammen, wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag zum Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben nicht gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag bei der Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas vorkommt, z. B. durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs? Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur gerne, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat. Danke und herzliche Grüße MichaelSehr analog dazu ist: "Wenn ein Kind vom Telefon der Eltern aus einen Vertrag auf Namen der Eltern schließt...". "Wenn mein Nachbar schriftlich (per Post) einen Vertrag unter meinen Namen abschließt..." Und so ein Vertrag gilt (wenn ich wichtig informtiert bin) ganz klar nicht. Es wäre (aus meiner Sicht) lachhaft wenn so ein Vertrag gelten würde. Gruß Volker
Hallo,ja, solche Verträge sind meines Wissens nach nicht gültig. Grundsätzlich kann ein Vertrag nur wissentlich und willentlich geschlossen werden. Auch Schweigen ist im Privatbereich (denn in der Regel ist man kein Kaufmann) nicht als konkludenten Handlung zu werten. Also, ich würde mir da keine allzu großen Sorgen machen.
Viele Grüße Jochen +++ ed-media education& media GmbH Welschgasse 2 67659 Kaiserslautern Tel.: 06332-914-509 Fax.: 0631-37100-185 Mail: breuer@ed-media.com www: http://www.ed-media.com Handelsregister: HRB 3949 Kaiserslautern Ust-IdNr.: DE228299598 +++