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Re: Haftungsfrage



Am 15.09.09 23:53, schrieb Volker Dirr:
Hallo zusammen,
wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag zum
Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben nicht
gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag bei der
Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas vorkommt, z. B.
durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs?
Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur gerne,
ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.

Danke und herzliche Grüße
Michael

Sehr analog dazu ist:
"Wenn ein Kind vom Telefon der Eltern aus einen Vertrag auf Namen der
Eltern schließt...".
"Wenn mein Nachbar schriftlich (per Post) einen Vertrag unter meinen
Namen abschließt..."
Und so ein Vertrag gilt (wenn ich wichtig informtiert bin) ganz klar nicht.
Es wäre (aus meiner Sicht) lachhaft wenn so ein Vertrag gelten würde.

Gruß
Volker


Hallo,

ja, solche Verträge sind meines Wissens nach nicht gültig. Grundsätzlich kann ein Vertrag nur wissentlich und willentlich geschlossen werden. Auch Schweigen ist im Privatbereich (denn in der Regel ist man kein Kaufmann) nicht als konkludenten Handlung zu werten. Also, ich würde mir da keine allzu großen Sorgen machen.

Viele Grüße

Jochen


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