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Re: Haftungsfrage



(siehe unten)

On Thursday 26 November 2009 16:54:06 Jochen Breuer (ed-media) wrote:
> Am 15.09.09 23:53, schrieb Volker Dirr:
> >> Hallo zusammen,
> >> wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag zum
> >> Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben nicht
> >> gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag bei der
> >> Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas vorkommt, z. B.
> >> durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs?
> >> Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur gerne,
> >> ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.
> >>
> >> Danke und herzliche Grüße
> >> Michael
> >
> > Sehr analog dazu ist:
> > "Wenn ein Kind vom Telefon der Eltern aus einen Vertrag auf Namen der
> > Eltern schließt...".
> > "Wenn mein Nachbar schriftlich (per Post) einen Vertrag unter meinen
> > Namen abschließt..."
> > Und so ein Vertrag gilt (wenn ich wichtig informtiert bin) ganz klar
> > nicht. Es wäre (aus meiner Sicht) lachhaft wenn so ein Vertrag gelten
> > würde.
> >
> > Gruß
> > Volker
> 
> Hallo,
> 
> ja, solche Verträge sind meines Wissens nach nicht gültig. Grundsätzlich
> kann ein Vertrag nur wissentlich und willentlich geschlossen werden.
> Auch Schweigen ist im Privatbereich (denn in der Regel ist man kein
> Kaufmann) nicht als konkludenten Handlung zu werten. Also, ich würde mir
> da keine allzu großen Sorgen machen.
> 
> Viele Grüße
> 
> Jochen


Hallo Liebe Lesende,

Jochens Beschreibung kann ich bestätigen.

Ich hatte bisher mit zwei Fällen zu tun.
In beiden Fällen wurden die Zahlungsaufforderungen ignoriert.

Ich würde bei jedem neuen Fall neu recherchieren.


0.) Wie von Christian Herzberg beschrieben:

Die OpenOffice-Download-Falle
Christian:".. diese im Graubereich der Legalität arbeitenden 
Downloadanbieter, die Jahresabonnements für 60 Euro an Ahnungslose 
Internetnutzer für einen Link nach OpenOffice.org verkaufen?"

Hat eine Nachbarstochter im Juli 2009 erwischt.
Nach Recherche über empfohlene Reaktion wurde die Zahlungsaufforderung 
ignoriert. Bis heute sind keine rechtlichen Folgen erschienen.



1.) Mich erreichte im Dezember 2008 Folgendes.
Obwohl ich nie einen Intelligenztest machen würde ..

Zitat:"vielen Dank für ihre Anmeldung (IP: 84.128.61.99) am 07.11.2008 um 
10:11:21 Uhr bei www.Iqtest-24.de!
Wir erlauben uns daher, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung 
unser Entgelt in Rechnung zu stellen.

Kundennummer: I24-xxxxxxx
Rechnungsnummer: RE01-xxxx23
 
Bereitstellung Online IQTest auf Iqtest-24.de: 59,00 Euro"
ENDE - Zitat.

Nach Recherche wurden die Zahlungsaufforderungen bis hin zur 'ultimativ 
letzten' 2.Mahnung konsequent ignoriert. Gedroht wurde mir mit der 
gegnerischen Beauftragung eines spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros 
und mit negativem Schufa-Eintrag.

Nach der 2.Mahnung, Ende Januar 2009, habe ich nichts wieder gehört.


Alles Gute und bis bald
Christian



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