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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Jan-Benedict,

Du meintest am 18.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:

> Das ist so die Frage.  Der bisherige Stand ist doch folgender:

>   Es wird eine Menge heiße Luft um das Thema gemacht, aber niemand
>   konnte bisher klare Landesverordnungen o.ä. zitieren, die klar
>   vorschreiben, wie das während des Unterrichts (und zusätzlich in
> der   Freizeit) zu handhaben ist.

So etwas ist auch nicht nötig. Nicht jeder spezielle Furz braucht seine  
spezielle Verordnung.

> Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Irrelevant.
Im schulischen Bereich sind die Lehrer zur Aufsicht verpflichtet.
Und die Nutzung von schulischen Räumen oder schulischen Geräten zu was  
anderem als zu schulischen Zwecken muss ausdrücklich genehmigt werden,  
oft gegen Entgelt.

> Das Internet ist kein Sandkasten.

Und der Computerraum auch nicht.

Viele Gruesse!
Helmut


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