Hallo, Jan-Benedict, Du meintest am 18.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen: >> Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. >> Ganz einfach. > Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der > Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit? Wenn schulische Räume, wenn schulische Geräte benutzt werden, dann ,,, ich müsste mich wiederholen. Viele Gruesse! Helmut