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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Jan-Benedict,

Du meintest am 18.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:

>> Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen.
>> Ganz einfach.

> Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der
> Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit?

Wenn schulische Räume, wenn schulische Geräte benutzt werden, dann ,,,  
ich müsste mich wiederholen.


Viele Gruesse!
Helmut


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