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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Jan-Benedict,

Du meintest am 18.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:

>> Wenn schulische Räume, wenn schulische Geräte benutzt werden, dann
>> ,,, ich müsste mich wiederholen.

> *Weil*?  Wegen des unguten Gefühls, daß die Schüler nachmittags
> fickenvz.net finden könnten?

> Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
> vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.

Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm netten  
Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter nicht mal.

Viele Gruesse!
Helmut


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