On Sun, 2008-02-17 19:37:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote: > Du (ml-edu) meintest am 17.02.08: > > sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von > > opendns.com, stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage > > hat eigentlich so ein Internet-Zugang in einer Schule? [...] > Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten (und -verpflichteten) > für einige Stunden in die Obhut der Schule gegeben; für diese Zeit ist > "die Schule" erziehungsberechtigt und -verpflichtet. Das umfasst auch > die (altersgemässe) Aufsicht. Und Surfen im Internet dürfte allemal eine > Aufsicht erfordern. Und diese Aufsichtspflicht läßt man dann teilweise einen nicht vor Ort befindlichen externen Dienstleister erfüllen, der starre Regeln anwendet, statt sie individuell auf das soziale Umfeld und die Reife des einzelnen Schülers anzupassen? > E-Mail und Chatten dürfte genauso zu bewerten sein wie Surfen. Ich wär' mal gespannt darauf, ob man das Postgeheimnis auf verschlüsselte Emails anwenden kann... > > Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt. > > Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-) > > Es wird keine spezielle Regelung einzig für "das Internet" geben. Es > gibt auch keine spezielle Vorschrift einzig für "das Fernsehen". Das ist > auch nicht nötig; selbst von Lehrern kann erwartet werden, dass sie > abstrahieren können. Der Lehrer ist ja auch vor Ort. Ein OpenDNS-Betreiber allerdings nicht... MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Don't believe in miracles: Rely on them! the second :
Attachment:
signature.asc
Description: Digital signature