On Sun, 2008-02-17 19:49:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote: > > Und dann muss der Lehrer im Rahmen seiner Aufsichtspflicht eingreifen. Genau. Der *Lehrer*. > Klar - das trainiert für den Beruf. In etlichen Betrieben ist inzwischen > ein derartiger Missbrauch ein Grund zur fristlosen Kündigung. Mal auf eBay zu stöbern, statt das normale Tagesgeschäft im Blick zu haben? Das seh' ich eher genau andersherum. Solange das nicht übermaß nimmt, wirds geduldet. Und die Fälle, wo ein wenig privates Surfen erfolgreich zu fristloser Kündigung führt (und das ein Gericht ggf. auch noch bestätigt hat), wird man IMHO an einer Hand abzählen können. Gute Mitarbeiter sind viel zu wertvoll, um sie wegen solcher Lapalien loszuwerden oder (noch schlimmer) zu demotivieren. MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Lauf nicht vor Deinem Glück davon: the second : Es könnte hinter Dir stehen!
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