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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Holger,

Du (ml-edu) meintest am 17.02.08:

> sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von
> opendns.com, stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage
> hat eigentlich so ein Internet-Zugang in einer Schule?

Grundlagen? Allemal Teil des Unterrichts. "Schulische Veranstaltung"  
(ich bitte um Nachsicht, wenn ich die juristischen Fachausdrücke nicht  
aus dem Ärmel schüttele).

Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten (und -verpflichteten)  
für einige Stunden in die Obhut der Schule gegeben; für diese Zeit ist  
"die Schule" erziehungsberechtigt und -verpflichtet. Das umfasst auch  
die (altersgemässe) Aufsicht. Und Surfen im Internet dürfte allemal eine  
Aufsicht erfordern.

E-Mail und Chatten dürfte genauso zu bewerten sein wie Surfen.  
Selbstgebaute Webseiten lasse ich hier mal beiseite.

> Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt.
> Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-)

Es wird keine spezielle Regelung einzig für "das Internet" geben. Es  
gibt auch keine spezielle Vorschrift einzig für "das Fernsehen". Das ist  
auch nicht nötig; selbst von Lehrern kann erwartet werden, dass sie  
abstrahieren können.

Details kann Peter sicherlich erheblich fundierter ergänzen.

Viele Gruesse!
Helmut


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