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Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hi,

sensibilisiert durch die Diskussion über die Verwendung von opendns.com, stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Grundlage hat eigentlich so ein Internet-Zugang in einer Schule? Gibt es Auflagen, die erfüllt sein bzw. Mindest-Anforderungen die eingehalten werden müssen? Welche "Regeln" gelten in öffentlichen Schulen und welche in Schulen in freier Trägerschaft? Haben bei Letzteren die Eltern ein Mitsprache-Recht?

Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass es hier keine Vorschriften gibt. Wir sind in Deutschland, da gibts für alles eine Vorschrift! :-)

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cu -HD-

ml-edu@dengler-bw.de




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