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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Am Monday, den 18 February hub Helmut Hullen folgendes in die Tasten:

Hallo Helmut!

> >> Wenn schulische Räume, wenn schulische Geräte benutzt werden, dann
> >> ,,, ich müsste mich wiederholen.

> > *Weil*?  Wegen des unguten Gefühls, daß die Schüler nachmittags
> > fickenvz.net finden könnten?

> > Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
> > vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.

> Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm netten  
> Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter nicht mal.

Könnten wir diese Diskussion mal wieder auf ein Niveau jenseits des
Ich-hab-so-dolle-Angst-vor-den-Eltern,Richtern,... bringen?

Wenn alle Lehrer[0] Angst vor evtl. Folgen hätten, dürfte es keine
Ausflüge, Klassenfahrten oder Unterrichtsstunden mit Rechnergebrauch
geben.

Da dies ganz offensichtlich nicht der Fall ist, wäre es doch mal
wesentlich interessanter, eine gescheite und den (rechtlichen)
Rahmenbedinungen entsprechende Lösung zu finden, die *NICHT* versucht
alle sozialen und rechtlichen Probleme technisch zu lösen, denn
"jammern hilft nicht".

Danke!

[0] Ich weiss, "alle Verallgemeinerungen sind sch***e."

Ciao
Max
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