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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



On Mon, 2008-02-18 09:14:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote:
> Du meintest am 18.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:
> > > Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen.
> > > Ganz einfach.
> > Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der
> > Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit?
> 
> Wenn schulische Räume, wenn schulische Geräte benutzt werden, dann ,,,  
> ich müsste mich wiederholen.

*Weil*?  Wegen des unguten Gefühls, daß die Schüler nachmittags
fickenvz.net finden könnten?

Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden, vor
dem man ihn sowieso nicht schützen kann. Sport-Unterricht wird auch
gemacht, obwohl sich ab und zu mal wer die Knochen verbiegt.
Chemie-Unterricht findet auch statt--und ab und zu gibts mal ein Loch
in der Kleidung...

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbglaw@lug-owl.de              +49-172-7608481
Signature of:              Fortschritt bedeutet, einen Schritt so zu machen,
the second  :                   daß man den nächsten auch noch machen kann.

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