Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Hallo, Maximilian,
Du (max) meintest am 18.02.08:
>>> Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
>>> vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.
>> Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm
>> netten Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter
>> nicht mal.
> Könnten wir diese Diskussion mal wieder auf ein Niveau jenseits des
> Ich-hab-so-dolle-Angst-vor-den-Eltern,Richtern,... bringen?
Nein.
Wer Lehrer ist, der hat das geltende Recht (und seine Dienstpflichten)
zu beachten.
Viele Gruesse!
Helmut
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