Hi,
On Friday 12 October 2007 15:16, David Christopher Weichert wrote:
Jeder kann seine Meinung ändern. Bei diesem Abstimmungsverfahren ist
dies von der Verfahrenslogik nicht vorgesehen. Im Zweifelsfall sollte
man sich also vor der Abstimmung überlegen, wofür man stimmt. Bei der
Regel geht es darum, wie man einen Fehler behandelt, den man nicht
machen sollte, nicht darum, den wechselhaften Launen der
Unentschlossenen und Fehlentscheider entgegenzukommen.
Ich frage mich nur, warum dies geregelt sein muß und warum es nicht
erlaubt
sein soll, seine Meinung zu ändern. (Welchen Vorteil bietet diese
Abstimmunslogik?)