Hi, On Friday 12 October 2007 15:16, David Christopher Weichert wrote: > Jeder kann seine Meinung ändern. Bei diesem Abstimmungsverfahren ist > dies von der Verfahrenslogik nicht vorgesehen. Im Zweifelsfall sollte > man sich also vor der Abstimmung überlegen, wofür man stimmt. Bei der > Regel geht es darum, wie man einen Fehler behandelt, den man nicht > machen sollte, nicht darum, den wechselhaften Launen der > Unentschlossenen und Fehlentscheider entgegenzukommen. Ich frage mich nur, warum dies geregelt sein muß und warum es nicht erlaubt sein soll, seine Meinung zu ändern. (Welchen Vorteil bietet diese Abstimmunslogik?) Aber nun gut. Gruß, Holger (ich habe mir gerade nochmal die Entwürfe angesehen und werde mich enthalten)
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