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Re: Malware



hi,

Am 11. November 2013 10:47 schrieb Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>:
> Hallo Björn!
> On Mon, 2013-11-11 at 08:22 +0100, Bjoern Meier wrote:
>
>> Am 11. November 2013 07:44 schrieb Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>:
>> > Wobei die Rechtmäßigkeit solcher Dinge unklar ist. Nur weil Microsoft da
>> > irgendwo sowas versteckt heisst es nicht, dass es in DE rechtskräftig
>> > ist. Die Gerichte hier sind sehr Verbraucherfreundlich.
>
>> Was ist daran unklar? Einschränkungen NACH Vertragsabschluss sind
>> ungültig. In der EULA sind jene Dinge gültig, die bereits durch andere
>> Gesetze abgedeckt sind, wie z. B. Kopierverbot.
>
> Dann solltest Du Dich etwas mehr mit Vertragsrecht auseinander setzen.
> Nur weil etwas in einem Vertrag steht und die Parteien diesen
> unterschrieben / akzeptiert haben, ist dieser nicht automatisch
> rechtskräftig. Daher gibt es z.B. die Salvatorische Klausel, die
> verhindert das ein Vertrag als ganzes hinfällig wird, wenn einzelne
> Teile nichtig sind. Dies wird in DE z.B. deutlich, dass Microsoft
> untersagt, OEM Kopien zu handeln. Diese Forderung ist hier in DE
> schlicht nichtig.

Ich verstehe nicht, wo ich etwas Gegenteiliges behauptete.
Die EULA ist deswegen nichtig, weil sie Einschränkung NACH
Vertragsabschluss darstellen. Nichts desto trotz gibt es in der EULA
Einschränkungen, die bereits durch geltendes Recht abgedeckt sind.

Gruß,
Björn


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