Hallo Björn! On Mon, 2013-11-11 at 08:22 +0100, Bjoern Meier wrote: > Am 11. November 2013 07:44 schrieb Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>: > > Wobei die Rechtmäßigkeit solcher Dinge unklar ist. Nur weil Microsoft da > > irgendwo sowas versteckt heisst es nicht, dass es in DE rechtskräftig > > ist. Die Gerichte hier sind sehr Verbraucherfreundlich. > Was ist daran unklar? Einschränkungen NACH Vertragsabschluss sind > ungültig. In der EULA sind jene Dinge gültig, die bereits durch andere > Gesetze abgedeckt sind, wie z. B. Kopierverbot. Dann solltest Du Dich etwas mehr mit Vertragsrecht auseinander setzen. Nur weil etwas in einem Vertrag steht und die Parteien diesen unterschrieben / akzeptiert haben, ist dieser nicht automatisch rechtskräftig. Daher gibt es z.B. die Salvatorische Klausel, die verhindert das ein Vertrag als ganzes hinfällig wird, wenn einzelne Teile nichtig sind. Dies wird in DE z.B. deutlich, dass Microsoft untersagt, OEM Kopien zu handeln. Diese Forderung ist hier in DE schlicht nichtig. Wobei auch die Frage ist, wann z.B. jemand einen Vertrag angenommen hat und wann nicht. Diesbezüglich gab es wohl schon Urteile, die lange AGBs für nichtig erklärt hat weil das gericht es nicht für zumutbar hielt, dass Benutzer diese komplett lesen. Aber ich bin kein Jurist und kann das daher nicht belegen. Sollte hier wirklich Interesse an diesem Punkt bestehen rate ich zu einer juristischen Beratung einer Fachperson. Mit den besten Grüßen, Konrad -- Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>
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