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Re: Malware



Hallo Björn!
On Mon, 2013-11-11 at 08:22 +0100, Bjoern Meier wrote:

> Am 11. November 2013 07:44 schrieb Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>:
> > Wobei die Rechtmäßigkeit solcher Dinge unklar ist. Nur weil Microsoft da
> > irgendwo sowas versteckt heisst es nicht, dass es in DE rechtskräftig
> > ist. Die Gerichte hier sind sehr Verbraucherfreundlich.

> Was ist daran unklar? Einschränkungen NACH Vertragsabschluss sind
> ungültig. In der EULA sind jene Dinge gültig, die bereits durch andere
> Gesetze abgedeckt sind, wie z. B. Kopierverbot.

Dann solltest Du Dich etwas mehr mit Vertragsrecht auseinander setzen.
Nur weil etwas in einem Vertrag steht und die Parteien diesen
unterschrieben / akzeptiert haben, ist dieser nicht automatisch
rechtskräftig. Daher gibt es z.B. die Salvatorische Klausel, die
verhindert das ein Vertrag als ganzes hinfällig wird, wenn einzelne
Teile nichtig sind. Dies wird in DE z.B. deutlich, dass Microsoft
untersagt, OEM Kopien zu handeln. Diese Forderung ist hier in DE
schlicht nichtig.

Wobei auch die Frage ist, wann z.B. jemand einen Vertrag angenommen hat
und wann nicht. Diesbezüglich gab es wohl schon Urteile, die lange AGBs
für nichtig erklärt hat weil das gericht es nicht für zumutbar hielt,
dass Benutzer diese komplett lesen. Aber ich bin kein Jurist und kann
das daher nicht belegen. Sollte hier wirklich Interesse an diesem Punkt
bestehen rate ich zu einer juristischen Beratung einer Fachperson. 

Mit den besten Grüßen,

Konrad

-- 
Konrad Neitzel <konrad@neitzel.de>

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