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Re: O² Online dritter Teil!



Am 01.06.2011, 12:58 Uhr, schrieb Gregor Wende <g.wende@paranid.com>:

Zitat AGB O² Online:
"Ab einer Datennutzung über dem jeweils gebuchten Volumen pro
Abrechnungszeitraum wird die Geschwindigkeit auf GPRS Geschwindigkeit
gedrosselt."

http://o2online.de/nw/assets/blobs/agbs/agb-leistungsbeschreibung.pdf

Die Schwierigkeit besteht eben darin, dass die AGB´s im O2Shop nicht vorliegen. Man kann also alle Vertragsrelevanten Daten erst nach Vertragabschluss auf elektronischem Wege einsehen und da stellt sich die Frage ob man solche Verträge als Rechtgültig ansehen kann, wenn ein Vertragswerk eigentlich nur noch auf andere Schriftstücke verweisen tut. Es sind ja nicht einmal Preise oder Anmeldegebühren im Vertrag festgeschrieben.

Steht alles in einer gesonderten Datei die nichtmal auf Papier abgedruckt vorliegt.

Ist solch ein "Kuddelmuddel" überhaupt als rechtsgültiger Vertrag anzusehen?


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