Am 01.06.2011, 12:58 Uhr, schrieb Gregor Wende <g.wende@paranid.com>:
Zitat AGB O² Online:
"Ab einer Datennutzung über dem jeweils gebuchten Volumen pro
Abrechnungszeitraum wird die Geschwindigkeit auf GPRS Geschwindigkeit
gedrosselt."
http://o2online.de/nw/assets/blobs/agbs/agb-leistungsbeschreibung.pdf
Die Schwierigkeit besteht eben darin, dass die AGB´s im O2Shop nicht
vorliegen.
Man kann also alle Vertragsrelevanten Daten erst nach Vertragabschluss
auf elektronischem Wege einsehen und da stellt sich die Frage ob man
solche Verträge als Rechtgültig ansehen kann, wenn ein Vertragswerk
eigentlich nur noch auf andere Schriftstücke verweisen tut. Es sind ja
nicht einmal Preise oder Anmeldegebühren im Vertrag festgeschrieben.
Steht alles in einer gesonderten Datei die nichtmal auf Papier
abgedruckt vorliegt.
Ist solch ein "Kuddelmuddel" überhaupt als rechtsgültiger Vertrag
anzusehen?