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(OT) Re: O² Online dritter Teil!



Michelle Konzack wrote:
Hello Francis Debord,


Der  Kauf-Vertrag  ist  ja  nur  ein  simpler  Computer   Ausdruck   auf
gewöhnlichem Papier, weshalb auch auf  der  Rückseite  keine  AGBs  oder
Wiederrufsbelehrungen gedruckt sind

Du warst in einem realen Shop und hast nicht einen Onlineshop bzw. eine Telefonhotline benutzt?

Dann hast du kein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen nach Versand der ABS. Der Wisch im Shop muss daher auch keine Widerrufsbelehrung enthalten. Von der Hotline wirst du sofort oder nach einer angeblichen Denkpause immer eine Absage erhalten.

Ist halt manchmal besser, sich erst nur Beraten zu lassen und dann eine Bedenkzeit/Auszeit zu genehmigen, um das Ganze dann noch einmal auf z.B. der Anbieter HP nachzuvollziehen.

Die angestellten und damit abhängigen "Berater" sind halt auch nur noch auf Abschluss von möglichst vielen Verträgen optimiert.

Ist auch nicht anders wie bei den Bankern, Versicherungsvertretern, ...

Halt alles nur noch über Abschlussprovisionen / vorgegebene Abschlussquoten gesteuert. Ohne vorheriges gesundes Misstrauen / Gegenchecken kommt nach Vertragasabschluss das böse Ende und die zweijährige "Strafe" folgt auf dem Fuß.

Ohne Beachtung der Kü-Frist verlängert sich diese "Strafe" gerne um ein weiteres Jahr.

--
MfG Dieter


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