Re: 700 € für Lenny
Hallo,
ich verfolge aufmerksam diesen Thread.
Am 26.04.2011 18:04, schrieb swkohn:
Ich habe § 101 Abs. 9 S. 2 u. 3 UrhG gelesen.
:
Fazit:
Wenn man sich da richtig anstellt, geht das Ding komplettalmente nach
hinten los.
verstehe ich das richtig, dass im Falle einer solchen Abmahnung eine
(Gegen-)Klage eine sinnvolle Reaktion wäre?
Verstehe ich das auch richtig, dass es dann um diese Sachverhalte geht:
1. gegen die Firma:
- Anzeige wegen Betrug
- nur als Entwickler: gewerbliche Urheberrechtsverletzung (?)
2. gegen die Kanzlei
- Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug
- wegen der IP: Erschleichung von Daten im Sinne von § 44 BDSG
Habe ich das so richtig verstanden und zusammengefasst?
Viele Grüße
Hans-Dietrich
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