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Re: 700 € für Lenny



Hallo,

ich verfolge aufmerksam diesen Thread.

Am 26.04.2011 18:04, schrieb swkohn:

Ich habe § 101 Abs. 9 S. 2 u. 3 UrhG gelesen.

 :

Fazit:
Wenn man sich da richtig anstellt, geht das Ding komplettalmente nach
hinten los.

verstehe ich das richtig, dass im Falle einer solchen Abmahnung eine (Gegen-)Klage eine sinnvolle Reaktion wäre?

Verstehe ich das auch richtig, dass es dann um diese Sachverhalte geht:

1. gegen die Firma:

- Anzeige wegen Betrug
- nur als Entwickler: gewerbliche Urheberrechtsverletzung (?)

2. gegen die Kanzlei

- Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug
- wegen der IP: Erschleichung von Daten im Sinne von § 44 BDSG


Habe ich das so richtig verstanden und zusammengefasst?

Viele Grüße
Hans-Dietrich


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