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Re: windows passwort aenderung von debian lenny aus???



hi,

Am Freitag, den 07.08.2009, 11:00 +0200 schrieb Jochen Schulz:
> Björn Meier:
> > Am Freitag, den 07.08.2009, 09:46 +0200 schrieb Tobias Nissen:
> >> Björn Meier wrote:
> >>> 
> >>> ohne Hintergrundwissen orphcrack zu "empfehlen" ist schon gewagt.
> >>> Zumal orphcrack in D illegal ist
> >> 
> >> Ja? Quelle? § 202c findet ja keine Anwendung hier.
> > 
> > Also wenn etwas auf § 202c fällt dann wohl orphcrack. Das sogar recht
> > deutlich. Immerhin IST es ein Programm das nur dem Zweck dient, sich
> > Kennwörter an zueignen in dessen besitzt man nicht ist (logisch, sonst
> > bräuchte ich orphcrack nicht). 
> 
> Dass Du nicht in Besitz der Passwörter bist, bedeutet nicht zwingend,
> dass Du nicht berechtigt bist, Kenntnis davon (oder den dadurch
> geschützten Daten) zu erlangen. :)

Interessante Datenschutzauslegung. Bei uns gilt: Hast du dein Kennwort
vergessen wird es zurück gesetzt. Ich als Admin bin nicht in Kenntnis
von den User-Passwörtern. 
Ob der Thread-Starter die Kenntnis haben darf, zeifel ich aber an: 
1.) ist er User, darf er sowieso nur sein Kennwort haben.
2.) ist er Admin, gibt es andere Methoden (wie halt smbpasswd). Da auch
ein Admin nicht im Besitz von anderen Kennwörtern sein darf. Da dann
nicht mehr die eindeutige Verwendung des Benutzerprofils gewährleistet
ist. 
Ich hau jedem unserer Admins auf die Finger, wenn er den User nach dem
Kennwort fragt.



> > Wie gesagt, für mich ist orphcrack ein Parade-Beispiel eines Programms
> > auf das § 202c zutrifft.
> 
> Das Problem hier ist IMHO, dass der Gesetzgeber mal wieder keine Ahnung
> hatte, was er da tut. Das Ergebnis ist ein Gesetz, dessen Auslegung im
> Wesentlichen vom Richter abhängt. Es gibt einfach keine Rechtssicherheit
> in dem Bereich. Die wenigen Urteile, die es bisher gab (zB Selbstanzeige
> eines c't-Redakteurs), weisen aber in eine "vernünftige Richtung".
> Solange man sich nicht sowieso durch die Benutzung der Programme
> strafbar macht (zB 202a/b), wird man auch nicht wegen des Besitzes der
> Programme verknackt. Daher ist 202c in meinen Augen im Wesentlichen
> gegenstandslos. Aber das ist halt wie gesagt unsicher.

Na ja, der Poster hat noch Glück, das er nicht noch verlinkt hat. 
Ich geh auf Nummer sicher und halte mich von Kennwörtern (die nicht mir
gehören) fern. 
Ja, es lässt sich konsequent vermeiden.

Gruß,
Björn


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