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Re: digitale Rechnungen



Am Freitag, den 18.01.2008, 23:00 +0100 schrieb Jens Franik:

> -- snip --
> Für private Leute wohl unkritisch, aber firmen und geschäfte
> müssen wohl die (ausgedruckte) rechnung mit dem
> ausgedruckten prüfzertifikat aufbewahren.
> 
> Das hab ich nur so gehört, könnte auch falsch sein - es möge
> mich am liebsten jemand mit der ganz detailierten richtigen
> version korrigieren.
> 

Nein, in Papierform müssen diese Dateien nicht aufbewahrt werden. Ganz
im Gegenteil. Solche "selbst ausgedruckten" Rechnungen brauch das
Finanzamt gar nicht mehr anzuerkennen. Sie sind wirkungslos wenn die
netten Herren und Damen der Schutzgeldbehörde das so wollen (ist aber
noch selten).

Eine Rechnung in Papierform sollte eine Unterschrift tragen. Dann erst
ist man auf der sicheren Seite.

Jeder der eine "digitale" Rechnung aufbewahren muss sofern er sie
steuerlich anerkennen lassen will bzw. in einer Unternehmensbilanz
erscheinen läßt/lassen muss, muss diese verifizieren bzw. das
Verifikationsergebnis speichern. Und ganz nebenbei muss die Email mit
der die Rechnung kam ebenfalls aufbewahrt werden.

D.h. min. 3 Dateien (Rechnung, Verifikation, Email) sind aufzubewahren.

Ein Geschäft muss das ganze dann 10 Jahre aufbewahren. Bei Privaten bin
ich mir nicht sicher aber auch das eine oder andere Jährchen wird da
drin sein.

Und da das natürlich nicht alles sein kann, muss der ganze Spaß auf
einem Tape oder DVD-RAM landen (wg. der Qualität des Speichermediums) da
sonst die Eintreiber bemängeln könnten das die Daten nicht sicher
gespeichert sind was den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
entgegen steht.

Gruss

Goran




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