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Re: GPL und Bibliotheken



Hallo,

Andreas Brillisauer <debian@ab-online.org> writes:
> Meine Meinung: Solange die Software nicht weitergegeben wird, greift die
> GPL nicht. Kann jemand Firma X zur Veröffentlichung des
> Webshop-Quellcodes auffordern, da diese GPL-Code verwendet?

das siehst du richtig. Die GPL greift natürlich schon, nur zwingt sie
dich nicht zur Veröffentlichung deiner Software.

Die GPL stellt nur Bedingungen für die Weitergabe von Software, nicht
aber für die Verwendung von Software. Du musst jedem Empfänger der
Software die selben Rechte einräumen, die dir die GPL eingeräumt hat. Da
es in diesem Fall aber keinen Empfänger gibt, gibt es auch niemand der
Anspruch auf diese Rechte hätte.

Vergleiche dazu auch: http://www.fsf.org/licensing/licenses/gpl-faq.html#GPLRequireSourcePostedPublic

Gruß,
Bjoern

-- 
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