Andreas Brillisauer: > > Firma X möchte ihre Produkte über einen Webshop vertreiben. Diesen > entwickelt Firma X selbst mit einer Programmiersprache wie z.B. PHP. Für > einige Funktionalitäten bietet es sich an externe Bibliotheken zu > verwenden. Es werden also die php-Dateien der Bibliothek zum Webshop > hinzugefügt und per "include" eingebunden um die Funktionalitäten nutzen > zu können. Ich bin da nicht zu 100% sicher, aber soweit ich weiß, greift das Copyleft der GPL nur beim statischen Linken (wie bei C-Programmen), nicht bei einem "include" oder "import" in anderen Sprachen. Aber selbst wenn... > Meine Frage: Darf Firma X die Bibliotheken auf die oben beschriebene > Weise verwenden ohne die GPL zu verletzen? Ja. Im "schlimmsten Fall" fällt die gesamte Anwendung unter die GPL. Das macht Chefs schnell nervös, ist aber IMHO kein Grund zur Sorge, weil es keine praktischen Auswirkungen hat. > Meine Meinung: Solange die Software nicht weitergegeben wird, greift die > GPL nicht. Die GPL könnte schon greifen, das ist aber praktisch kein Nachteil für die Firma. Die GPL enthält nur Bedingungen für den Fall der Weitergabe. Aber niemand wird dazu gezwungen, tatsächlich seine Software weiterzugeben. > Kann jemand Firma X zur Veröffentlichung des > Webshop-Quellcodes auffordern, da diese GPL-Code verwendet? Nein. Oder genauer: nur dann, wenn Firma X die Anwendung in Binärform ausgeliefert bekommt, hat sie auch ein Recht auf den Quellcode. Und selbst in diesem Fall könnte der Rechteinhaber mit dieser Firma vorher eine andere Lizenz vereinbaren (die dann aber natürlich nur für die eigene Software ohne den GPL-Teil gelten kann). J. -- I am no longer prepared to give you the benefit of the doubt. [Agree] [Disagree] <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>
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