Matthias Haegele <mhaegele@linuxrocks.dyndns.org> wrote:
Waren das denn erfolgreiche Versuche? Hat wirklich jemand Mails
abgerufen oder es nur mal probiert? Wenn ich mich bei den Leuten
beschwere, die bei mir POP3/IMAP-Passwörter raten, könnte ich eine Firma
mit 100 Mitarbeitern eröffnen, die sich darum kümmern. ;)
Nee, natürlich waren die Versuche nicht erfolgreich, aber afaik ist in
D auch schon der Versuch strafbar,
oder Versuch doch mal in einer Bank den Tresor zu knacken ;-).
Strafbar? Juristen-Standardantwort 1: "Kommt drauf an". Außerdem wird,
formale Strafbarkeit hin oder her, der geneigte Staatsanwalt gleich bei
der Erfassung nach §153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen, und
wieder eine Zählkarte. Und wenn du bei jedem dieser Versuche Anzeige
erstattest, bekommst du erst einen freundlichen Anruf von der StA und
dann einen Eintrag in der internen Querulantenkartei.