Re: [Gesetz gegen Verw. v. Hackertools] - Aus der Erfahrung!
On Wed, Oct 04, 2006 at 02:12:40PM +0200, Uwe Seitz wrote:
> Du, Stephan Seitz, schriebst am Wed, 04 Oct 2006 13:00:15 +0200 folgendes:
> > Aber Portscans sind doch nichts anderes, als an einem Haus die Klingeln
> > abzulesen, wer dort wohnt. Das ist doch auch nicht verboten.
> warum soll es denn interessant sein die Klingelschilder abzulesen und zu
> erforschen, wenn ich dann doch nicht klingeln will um hereingelassen zu
> werden?
Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob es interessant wäre.
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob das Ablesen von Klingelschildern
vorboten ist, und diese ist mit Nein zu beantworten.
> Wie schon an anderer Stelle erwähnt, bin ich der Meinung meine eigenen
> Ports in meinem eigenen Netz scannen können zu müssen, aber ich sehe
> beim besten Willen keinen Grund unautorisiert in fremden Netzen Portscans
> zu machen.
Ich schon. Regelmäßig. Und mit Authorization hat das eh nichts zu tun.
cu
ulf
--
Ulf Volmer
u.volmer@u-v.de
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