Re: zahlreiche SSH-login-Versuche unterbinden
On Thu, May 18, 2006 at 02:08:56PM +0200, Sandro Frenzel wrote:
>
> Nehmen wir mal an ich habe einen SSH server ohne Passwort rumstehen. Er ist
> also offen wie ein Scheunentor. Selbst wenn sich jetzt jemand damit einloggt
> und sich meine Daten anguggt macht er sich IMHO strafbar.
Moralisch korrekt. Strafrechtlich allerdings in .de §202a StGB:
| (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
| unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem
| anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
| mit Geldstrafe bestraft.
| (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die
| elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar
| gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ein Account ohne Passwort wird schwerlich die Anforderung "gegen
unberechtigten Zugang besonders gesichert" erfüllen.
> Auch wenn er Daten
> löscht und verschiebt. Nur, weil das ein Weak-Account ist, berechtigt das
> noch lange nicht einer fremden Person böse Sachen anzustellen.
Das sieht dann schon anders aus (§303a StGB):
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt,
| unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
| Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
| (2) Der Versuch ist strafbar
Ausserdem gibt es noch die Computersabotage, die greift aber nicht bei
EDV-Systemen von Privatleuten.
> > Ich bin kein Netzwerkjurist. Dafuer gibt's sicher Stellen an die du dich
> > wenden kannst.
> Zum Beispiel?
Das StGB ist garnicht so schwer zu verstehen.
Andreas
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