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Re: Wer setzt qualifizierte digitale Signatur nach SigG ein?



Hi,

Am Sonntag, 6. November 2005 18:14 schrieb Pierre Gillmann:
> Hey Georg,
>
> also mich verwirrt ein wenig deine E-Mail aber im Allgemeinen zu sagen
> ist, dass das CACert Zertifakte bereitstellt, sogar Root 3 Zertifikate,
> dazu musst du dich aber zertifizieren lassen. Hierfür gibt es 2 ...

wie schon von Christian bemerkt sind mir die Leistungen von Organisationen wie 
CACert.org schon bewußt bzw. auch bekannt. Aber dennoch gibt es da das 
Signaturgesetz (SigG - Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische 
Signaturen) und die Signaturverordnung (SigV - Verordnung zur elektronischen 
Signatur) [1,2]

Das Einsatzgebiet ist beispielsweise das Versenden von Rechnungen an Kunden. 
Hier ist insbesondere die Integrität und Authentizität des elektronischen 
Originals sichergestellt sein [3]. Hierzu Hans-Peter Popowski in 
de.etc.beruf.selbstaendig:

"seit dem 1. Januar 2002 gilt auch eine mit einer digitalen Signatur 
versehene elektronische Abrechnung als Rechnung (§14 Abs. 4 Satz 2 UStG). 
Diese Regelung wurde schon durch das Steuersenkungsgesetz im Sommer 2000 in 
das Umsatzsteuergesetz geschrieben. Die lange Vorlaufzeit sollte 
offensichtlich den technisch-organisatorischen Übergang zur elektronischen 
Abrechnung erleichtern. Dennoch musste bis Ende 2001 jeder Unternehmer neben 
der elektronischen Abrechnung noch einen traditionellen Papierbeleg 
erteilen. Im Kern fördert diese Regelung den Übergang zur digitalen 
Wirtschaft, denn ab 2002 können dann etwa auch Abrechnungen per EMail oder 
sonst auf elektronischem Wege zum Vorsteuerabzug oder sonst in 
steuerrechtlicher Sicht verwendet werden. 
Grundlage für diese Neuregelung ist die EU-Signaturrichtlinie (Richtlinie 
1999/93/EG vom 13.12.1999), die im wesentlichen auf dem deutschen 
Signaturgesetz beruht. Sie ist insofern unvollständig, dass nur Signaturen 
anerkannt werden, die mit einem öffentlichen Schlüssel i.S.d. §15 SigG 
versehen sind. Digitale Signaturen, die mit einem öffentlichen 
Signaturschlüssel überprüft werden können, für den ein ausländisches 
Zertifikat aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus 
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen 
Wirtschaftsraum vorliegt, sind, soweit sie gleichwertige Sicherheit 
aufweisen, digitalen Signaturen nach dem Signaturgesetz gleichgestellt. 
Damit werden aber u.U. US-amerikanische oder andere ausländische Signaturen 
nicht anerkannt. 

Also einfach gesagt ent oder weder, elektronische Rechnung mit digitaler 
Signatur oder eben einfache Papierrechnung; aber das Thema hatten wir doch 
schon mehrmals in debs."


Für eine ordnungsgemäße Rechnung nach Umsatzsteuergesetz und HGB reicht ein 
pdf-File eben gerade nicht aus. Vielmehr muß es eine Mail sein, die digital 
signiert ist. Aber eben gerade nicht mir irgendeinem Zertifikat sondern mit 
einem signierten Zertfikat. Und diese Signierung dürfen nur bestimmte, von 
der Bundesnetzagentur (früher RegTP), akkreditierte Zertifikatsdienstleister 
ausgeben. Die Anforderungen sind relativ hoch, insbesondere in Punkto 
Authentifizierung, Datensicherheit und Erstellung der Schlüssel. Interessant 
hierzu ist die Beschreibung  der baulichen Voraussetzungen für diese 
Leistungen bei [3].

Das SigG sieht in §11 (Haftung) auch vor, daß die 
Zertifizierungsdiensteanbieter schadenersatzpflichtig werden, wenn Ihre 
Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen versagen. Dazu ist in §12 
auch gleich eine Deckungsvorsorge einzurichten.

Also so schön Sachen wie CACert.org, net-of-trust oder ähnliche non-profit 
Aktivitäten sind, meine Mails kann ich damit zwar signieren, aber diese 
Signaturen sind nicht rechtsgültig.


Aber zurück zu Linux. Ich habe jetzt erstmal einen ReinerSCT CyberJack pinpad 
bestellt und die Signaturkarte von SignTrust wird auch noch besorgt. 
Ausschlaggebend war, daß ReinerSCT neben den üblichen MS-Plattformen auch den 
Apple und Linux-Systeme (u.A. mit einem Paket für Debian) unterstützt :-)

Ciao, Georg


[1] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sigg_2001/index.html
[2] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sigv_2001/index.html
[3] http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p14.html
[4] http://www.deutschepost.de/dpag?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=49503

-- 
Georg Lohrer
GnuPGP-Key available on WebSite http://www.croxx.de

Attachment: pgp4pZEU9MmxL.pgp
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