Hallo, > 6-Monate sind in Deutschland unmöglich da egal was du kaufst, dir 2 > Jahre zustehen. Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung ist dem Händler auferlegt. Sollte das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate gebrauchswidrige Schäden aufweisen, wird angenommen, dass der Fehler bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Tritt ein solcher Fehler innerhalb der nächsten 1,5 Jahre auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser Fehler bereits bei Gefahrübergang vorhanden war (Beweislastumkehr). Die Garantie hingegen ist ein Service des Herstellers(!) und der bestimmt dann die Spielregeln. So bestimmt der Hersteller, welche Fehler unter welchen Umständen unter diese Garantie fällt. Richtig ist, dass keine AGB den Gewährleistungsanspruch untergraben kann. mfg Malte
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