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Re: Langsamer Tod einer Festplatte??



Hallo,

> 6-Monate sind in Deutschland unmöglich da egal was du kaufst, dir 2
> Jahre zustehen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die 
Gewährleistung ist dem Händler auferlegt. Sollte das Gerät innerhalb der 
ersten 6 Monate gebrauchswidrige Schäden aufweisen, wird angenommen, dass der 
Fehler bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Tritt ein solcher Fehler 
innerhalb der nächsten 1,5 Jahre auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser 
Fehler bereits bei Gefahrübergang vorhanden war (Beweislastumkehr). 
Die Garantie hingegen ist ein Service des Herstellers(!) und der bestimmt dann 
die Spielregeln. So bestimmt der Hersteller, welche Fehler unter welchen 
Umständen unter diese Garantie fällt.

Richtig ist, dass keine AGB den Gewährleistungsanspruch untergraben kann.


mfg
Malte

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