Hallo Ratti, Joerg Rossdeutscher, 05.09.2004 (d.m.y): > Laut Linux-Magazin dieses Monats darfst du nicht mal einen Spamfilter > installieren, solange du nicht gleichzeitig private Mailnutzung > untersagst. Den Artikel muss ich wohl noch ein paarmal lesen, um den genauen Sachverhalt einmal zu verstehen... Meiner (nicht juristisch geschulten!) Auffassung nach sollte (muss?) man aber etwas genauer differenzieren, wenn man die Aktion "Filtern" definiert: - Meint man damit das Untersuchen der eintrudelnden Mails auf "statistische" Hinweise fuer Spam-Mails und das Markieren verdaechtiger Mitteilungen? - Meint man damit das automatische (=maschinelle) Aussortieren und Verwerfen (-> /dev/null) als Spam "erkannter" Nachrichten? In meinen Augen verletzt man doch niemandes Privatsphaere, wenn man die an ihn addressierten eMails mittels eine Software automatisch auf Kriterien pro/contra Spam untersucht und dem Empfaenger durch entsprechend angebrachte "Markierungen" hilft, die taegliche Mailflut effizienter in den Griff zu bekommen... Vermutlich faellt die Verwendung von Virenscannern in den gleichen Sektor, aber hier sollte doch die Rechtslage auch der Tatsache Bedeutung beimessen, dass es sich damit um eine wichtige "Selbstschutzmassnahme" handelt... Gruss, Christian -- Meine Arbeit ist so geheim, daß ich manchmal selber nicht weiß, was ich tue.
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