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Re: [OT] Haben SCO...



* michael.renner@gmx.de schrieb am 19.Aug.2003:


> man könnte die Sache von der anderen Seite angehen! Nehmen wir SCO ernst! 
> Untersuchen wir wie der deanstandete Code in den Linux-Kernel kam! Der war 
> nicht plötzlich da drin, dieses Stück Program muss von jemandem eingepflegt 
> worden sein, es sollte möglich sein festzustellen von wem. Und wenn der Name
> 
> (die Namen) bekannt sind kann man bei diesenKernelentwicklern nachfragen 
> ob/wie sie an die Quellen von SCO Unix kamen! Dieser Quellcode lag ja nicht 
> (!) frei auf FTP Servern rum. Nehmen wir an SCO hat Recht: Dann jemand mit 
> Zugang zum SCO Quellcode diese Zeilen gestolen und rechtswidrig (oder wie 
> auch immer) kopierte dann hat sich eine Person strafbar (oer wie auch immer)
> 
> gemacht. Nicht die Nutzer müssen Gebühren von 600 USD zahlen! 

Strafrechtlich ist es kein Problem. Die Nutzer sind auch fein raus,
das ist richtig. Aber wie sieht es mit den Entwicklern aus?
Angenommen, zehn oder meinetwegen auch hundert Entwickler säßen in
Deutschland, und sie erstellten ganz alleine ein Produkt, dann
stellten sie, wenn sie nichts anderes vereinbaren, eine
Gesellschaft öffentlichen Rechts dar und jeder einzelne haftet
Gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Geschädigte, etwa SCO, kann sich
an einem Gesellschafter, also irgendeinen beliebigen Entwickler
halten, und ihm für den Schaden zur Rechenschaft ziehen. Der
Geschädigte braucht nicht nachzuweisen, inwieweit dieser eine
Gesellschafter für den Schaden verandwortlich ist. Es reicht, wenn
der Geschädigte nachweisen kann, daß die Gesellschaft, also hier
etwa die Entwickler, für den Schaden verantwortlich ist. Gelingt ihm
diesen Nachweis, so muß der Gesellschafter für den gesamten Schaden
aufkommen, auch wenn er persönlich gar nichts damit zu tun hat.

Im konkreten Beispiel heißt das, würde SCO beweisen können, daß Code
gestohlen wurde, so kann SCO einen beliebigen Entwickler verklagen
und er muß alles bezahlen, auch wenn es nicht er war, der den Code
gestohlen hat. So ist jedenfalls die Rechtslage bei einer
Gesellschaft öffentlichen Rechts. Derjenige kann dann natürlich sich
in einem weiteren Zivilprozeß an dem wahren Verursacher schadlos
halten. Aber wenn der nicht bezahlen kann, so hat er Pech gehabt.

Ob im Falle von Linux von einer Gesellschaft öffentlichen Rechts
ausgegangen werden kann weiß ich auch nicht. Ganz davon abgesehen,
daß da viele nicht dem deutschen Recht unterliegen.


Bernd




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