P2P (was: Paketverwaltung (OT))
Hallo!
On Monday 09 December 2002 03:21, Andreas Pakulat wrote:
> Ok, also nächstes Mal den ganzen Paragraphen, bzw. eine
> eindeutigere Aussage was Unerlaubte Verwertung ist. Das hilft
> Unklarheiten zu vermeiden - ich habe nämlich grad kein UHG
> hier zum nachlesen.
Da das UrhG nicht sich selbst betrifft (s. §5, 1.), kann man es
überall im Netz finden, z.B.
http://www.bolex.de/urh_g.htm
Unsere Politiker sind allerdings zu faul die Gesetze selbst ins
Netz zu stellen, so daß man manche Gesetze nur von Werbung
zerzaust oder gar nicht im Netz findet.
> Mir persönlich ging es auch mehr darum das
> du p2p != Straftat mit dem UHG widerlegen wolltest, was nicht
> geht denn es gilt p2p != Straftat.
Ja. Fragt sich nur, wie lange noch.
> Wie schon gesagt (auch an
> anderer Stelle im Thread) gibts da ja z.T. auch nicht
> urheberrechtlich geschützte Werke, bzw. weiß ich das es ein
> paar Künstler gibt die einzelne Stücke zum freien Download und
^^^^^^^^^^^^^^^
Vorsicht! Freier Download ist nicht gleichzusetzen mit einer
Weiterverbreitungserlaubnis!
> freien Weiterverteilung anbieten. (Aber habe momentan leider
> kein Beispiel)
Also, als nicht-geschützte Werke fällt mir nur die aktuelle CD
von Juha Erkkilä ein:
http://www.cc.jyu.fi/~erkkila/songs_of_summer_2002/
Links zu (mehr oder weniger) DFSG-konformen und somit legal
kopierbaren Stücken gibt es auf
http://free.superhits.ch
Die sollten mal alle gepackaged werden. ;o)
Meine eigenen Stücke habe ich dort noch nicht eingetragen, da
mir die EFF OAL und die grüne OML nicht gefallen und ich lieber
eine eigene, möglichst 100% DFSG-konforme Lizenz entwickeln
möchte.
cu,
Thomas
}:o{#
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