Hi!
Hier die aktuelle Version der Übersetzung. Ich habe die
Änderungsvorschläge von Frank (barknech@ph-cip.uni-koeln.de) und
Marcus (Marcus.Brinkmann@rz.ruhr-uni-bochum.de) eingearbeitet. Weitere
Anmerkungen herzlich willkommen. Es ist schließlich eines der
wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu anderen Linux-Distributionen.
Viel Spaß beim Korrigieren
Christian
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[Debian GNU/Linux -]"Gesellschaftsvertrag" mit der Free Software Community
Wir sind "Software In The Public Interest", Hersteller des Debian GNU/Linux
Systems. Wir bieten diesen "Gesellschaftsvertrag" der Free Software
Community an. (Mit "Free Software Community" werden alle Hersteller und
Anwender freier Software bezeichnet.)
1. Debian wird 100% freie Software bleiben
Wir versprechen, daß die Debian GNU/Linux Distribution auch weiterhin
vollständig aus freier Software besteht. Da es viele verschiedene
Auslegungen des Begriffs "freie Software" gibt, haben wir weiter unten
die Richtlinien aufgeführt, nach denen wir freie Software
identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die
nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber
niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.
2. Unser Beitrag zur Free Software Community
Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir
sie als freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System
erstellen, so daß freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir
werden Korrekturen, Verbesserungen, Anwenderwünsche usw. an die
ursprünglichen ("upstream") Autoren weiterleiten, deren Programme in
unser System integriert wurden.
3. Wir werden Probleme nicht verbergen
Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben.
Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden
augenblicklich für andere sichtbar.
4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software
Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Free
Software Community. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden
unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten
Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, daß
kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem
erlauben wir anderen eine erweiterte ("Value-Added") Distribution zu
erstellen, die Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür
irgendwelche Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden
wir ein integriertes System von hoher Qualität und 100% freier Software
anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche
Einschränkungen, wie z.B. durch Lizenzverträge, verhindert.
5. Programme, die nicht unseren Standards für freie Software genügen
Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen
müssen, die nicht den Debian-Richtlinien für freie Software
entsprechen. Für solche Programme haben wird die zusätzlichen Bereiche
"contrib" und "non-free" auf unserem FTP-Archiv eingerichtet. Die
Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des
Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem
Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die
jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programmpakete in diesen
Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die
Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus
non-free nicht Bestandteil der Debian-Distribution sind, unterstützen
wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien
Programme an, z. B. unser Fehlerdatenbank und die Mailing-Listen.
Die Debian-Richtlinien für freie Software
1. Unbeschränkte Weitergabe
Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht
verhindern, daß irgendjemand diese Software als Bestandteil einer
Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen
enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder
sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.
2. Quellcode
Das Programm muß im Quellcode vorliegen, und es muß die Weitergabe
sowohl im Quellcode als auch in compilierter Form erlaubt sein.
3. Weiterführende Arbeiten
Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und
es erlauben, daß diese unter den gleichen Lizenzbedingungen
weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.
4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes
Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann
verbieten, wenn sie die Weitergabe von sogenannte Patch-Dateien mit dem
Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung
zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe der aus dem
veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf
fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine
andere Versionsnummer tragen müssen.
(Dies ist ein Kompromiß. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren,
Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu
erlauben)
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf keine Person oder Gruppen von Personen diskriminieren.
6. Keine Diskriminierung von Einsatzfeldern
Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzfeldes
vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm
geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.
7. Weitergabe der Lizenz
Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die
das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist, eine
zusätzliche Lizenz zu erwerben.
8. Keine spezielle Lizenz für Debian
Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig
sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm
aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt
oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der
Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm
bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem
Debian-System gewährt wurden.
9. Keine Auswirkungen auf andere Programme
Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf
andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird.
Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, daß alle anderen
Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.
10. Beispiellizenzen
Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen,
die wir als "frei" betrachten.
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Dies ist die deutsche Übersetzung von "Debian's social contract with the
free software community". In Zweifelsfällen ist das englische Original
maßgeblich. Es ist beispielsweise von
http://www.de.debian.org/social_contract.html verfügbar.
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Please send questions and inquiries to debian@debian.org.
Please send comments on these webpages to webmaster@debian.org.
Zu letzt verändert am: 27. August 1997. Copyright © 1997 SPI; See license
terms.
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Christian Leutloff, Aachen, Germany
leutloff@sundancer.oche.de http://www.oche.de/~leutloff/
Debian/GNU Linux 1.3.1! Mehr unter http://www.de.debian.org/
Attachment:
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