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[Debian]: Gesellschaftsvertrag (aktueller Stand der Uebersetzung)



Hi!

Hier die aktuelle Version der Übersetzung. Ich habe die
Änderungsvorschläge von Frank (barknech@ph-cip.uni-koeln.de) und
Marcus (Marcus.Brinkmann@rz.ruhr-uni-bochum.de) eingearbeitet. Weitere
Anmerkungen herzlich willkommen. Es ist schließlich eines der
wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu anderen Linux-Distributionen.

Viel Spaß beim Korrigieren
                         Christian

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[Debian GNU/Linux -]"Gesellschaftsvertrag" mit der Free Software Community

Wir sind "Software In The Public Interest", Hersteller des Debian GNU/Linux
Systems. Wir bieten diesen "Gesellschaftsvertrag" der Free Software
Community an. (Mit "Free Software Community" werden alle Hersteller und
Anwender freier Software bezeichnet.)

  1. Debian wird 100% freie Software bleiben

     Wir versprechen, daß die Debian GNU/Linux Distribution auch weiterhin
     vollständig aus freier Software besteht. Da es viele verschiedene
     Auslegungen des Begriffs "freie Software" gibt, haben wir weiter unten
     die Richtlinien aufgeführt, nach denen wir freie Software
     identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die
     nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber
     niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.

  2. Unser Beitrag zur Free Software Community

     Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir
     sie als freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System
     erstellen, so daß freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir
     werden Korrekturen, Verbesserungen, Anwenderwünsche usw. an die
     ursprünglichen ("upstream") Autoren weiterleiten, deren Programme in
     unser System integriert wurden.

  3. Wir werden Probleme nicht verbergen

     Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben.
     Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden
     augenblicklich für andere sichtbar.

  4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software

     Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Free
     Software Community. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden
     unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten
     Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, daß
     kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem
     erlauben wir anderen eine erweiterte ("Value-Added") Distribution zu
     erstellen, die Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür
     irgendwelche Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden
     wir ein integriertes System von hoher Qualität und 100% freier Software
     anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche
     Einschränkungen, wie z.B. durch Lizenzverträge, verhindert.

  5. Programme, die nicht unseren Standards für freie Software genügen

     Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen
     müssen, die nicht den Debian-Richtlinien für freie Software
     entsprechen. Für solche Programme haben wird die zusätzlichen Bereiche
     "contrib" und "non-free" auf unserem FTP-Archiv eingerichtet. Die
     Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des
     Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem
     Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die
     jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programmpakete in diesen
     Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die
     Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus
     non-free nicht Bestandteil der Debian-Distribution sind, unterstützen
     wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien
     Programme an, z. B. unser Fehlerdatenbank und die Mailing-Listen.

Die Debian-Richtlinien für freie Software

  1. Unbeschränkte Weitergabe

     Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht
     verhindern, daß irgendjemand diese Software als Bestandteil einer
     Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen
     enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder
     sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.

  2. Quellcode

     Das Programm muß im Quellcode vorliegen, und es muß die Weitergabe
     sowohl im Quellcode als auch in compilierter Form erlaubt sein.

  3. Weiterführende Arbeiten

     Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und
     es erlauben, daß diese unter den gleichen Lizenzbedingungen
     weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.

  4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes

     Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann
     verbieten, wenn sie die Weitergabe von sogenannte Patch-Dateien mit dem
     Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung
     zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe der aus dem
     veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf
     fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine
     andere Versionsnummer tragen müssen.

     (Dies ist ein Kompromiß. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren,
     Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu
     erlauben)

  5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

     Die Lizenz darf keine Person oder Gruppen von Personen diskriminieren.

  6. Keine Diskriminierung von Einsatzfeldern

     Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzfeldes
     vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm
     geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.

  7. Weitergabe der Lizenz

     Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die
     das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist, eine
     zusätzliche Lizenz zu erwerben.

  8. Keine spezielle Lizenz für Debian

     Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig
     sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm
     aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt
     oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der
     Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm
     bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem
     Debian-System gewährt wurden.

  9. Keine Auswirkungen auf andere Programme

     Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf
     andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird.
     Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, daß alle anderen
     Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.

 10. Beispiellizenzen

     Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen,
     die wir als "frei" betrachten.

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Dies ist die deutsche Übersetzung von "Debian's social contract with the
free software community". In Zweifelsfällen ist das englische Original
maßgeblich. Es ist beispielsweise von
http://www.de.debian.org/social_contract.html verfügbar.

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Please send questions and inquiries to debian@debian.org.
Please send comments on these webpages to webmaster@debian.org.

Zu letzt verändert am: 27. August 1997. Copyright © 1997 SPI; See license
terms.

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Christian Leutloff, Aachen, Germany
  leutloff@sundancer.oche.de  http://www.oche.de/~leutloff/

Debian/GNU Linux 1.3.1! Mehr unter http://www.de.debian.org/

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