Hi! Ich bin zur Zeit dabei den social contract der Debian ins Deutsche zu Übersetzen. Meiner Meinung nach ist diese Verpflichtung der Debian Entwickler sehr wichtig, da es für die Anwender eine Absicherung für die Zukunft ist. Jede andere Distribution kann auf einmal kommerzielle Software enthalten, die dann die Vorteile der freien Software zerstört. Außerdem wird die Unterscheidung ein gewisser Druck auf die Autoren ausgeübt, sich auf eine wirklich freie Lizenz einzulassen und auch nicht auf kommerzielle Software zu setzen. Mittlerweile habe ich die zweite Fassung erstellt (mit den Korrekturen von Andreas Jellinghaus und David Frey). Mir liegt viel daran eine treffende und gut zu lesende Übersetzung des social contract zu erstellen. Es sind also Anregungen jeglicher Art erwünscht. Ein großes Problem ist wohl ein passender Titel. Deswegen hier noch weitere Vorschläge: * Selbstverpflichtung zur Unterstützung freier Software * Gesellschaftsvertrag mit der Freien Software Gemeinschaft * ... Leitlinien/Leitbild ... Danke Christian <---------------- hier kommt er -----------------------> [Debian GNU/Linux -]Gesellschaftsvertrag mit der Free Software Community Wir sind Software In The Public Interest, Hersteller des Debian GNU/Linux Systems. Wir bieten diesen Gesellschaftsvertrag der Free Software Community an. (Mit "Free Software Community" werden alle Hersteller und Anwender freier Software bezeichnet.) 1. Debian wird 100% freie Software bleiben Wir versprechen, daß die Debian GNU/Linux Distribution auch weiterhin vollständig aus freier Software besteht. Da es viele verschiedene Auslegungen des Begriffs "freier Software" gibt, haben wir weiter unten die Richtlinien aufgeführt, die wir dazu benutzen, um freie Software zu identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen. 2. Unser Beitrag zur Free Software Community Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir sie als freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System erstellen, so daß freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir werden Bug-Fixes, Verbesserungen, Anwenderwünsche, usw. an die "upstream" Autoren weiterleiten, deren Programme in unser System integriert wurden. 3. Wir werden Probleme nicht verbergen Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben. Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden augenblicklich für Andere sichtbar. 4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Free Software Community. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, daß kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem erlauben wir Anderen eine Value-Added Distribution zu erstellen, die Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür irgendwelche Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir ein integriertes System von hoher Qualität und 100% freier Software anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche Einschränkungen, wie z.B. durch Lizenzverträge, verhindern. 5. Programme, die nicht unseren Standards für freie Software genügen Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen müssen, die nicht den Debian Richtlinien für freie Software entsprechen. Für solche Programme haben wird die zusätzlichen Bereiche "contrib" und "non-free" auf unserem FTP Archiv eingerichtet. Die Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programm-Pakete in diesen Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus non-free nicht Bestandteil der Debian sind, unterstützen wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien Programme an, z. B. unser Fehlerdatenbank und die Mailing-Listen. Die Debian Richtlinien für freie Software 1. Unbeschränkte Weitergabe Ein Bestandteil der Debian darf durch seine Lizenz nicht verhindern, daß irgendjemand diese Software verkauft oder weitergibt, sei es einzeln oder als Bestandteil einer Software Distribution mit verschiedensten Quellen. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern. 2. Quellcode Das Programm muß im Quellcode vorliegen und es muß die Weitergabe sowohl im Quellcode, als auch in compilierter Form erlaubt sein. 3. Weiterführende Arbeiten Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, daß sie zu den gleichen Bedingungen weitergegeben werden, wie die Original-Software. 4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von sog. "Patch-Files" mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen. (Dies ist ein Kompromiß. Die Debian Gruppe ermutigt alle Autoren Veränderungen an Dateien, sowohl im Quellcode als auch in Binärform, zu erlauben) 5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen Die Lizenz darf keine Person oder Gruppen von Personen diskriminieren. 6. Keine Diskriminierung von Einsatzfeldern Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzfeldes vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird. 7. Weitergabe der Lizenz Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist eine zusätzliche Lizenz zu erwerben. 8. Keine spezielle Lizenz für Debian Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht damit verknüpft sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden. 9. Keine Auswirkungen auf andere Programme Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf andere Software haben, die mit diesem Programm verteilt werden. Beispielsweise darf die Lizenz nicht darauf bestehen, daß alle anderen Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen. 10. Beispiellizenzen Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen, die wir als "frei" betrachten. <------------------------ das wars --------------------------------> -- Christian Leutloff, Aachen, Germany leutloff@sundancer.oche.de http://www.oche.de/~leutloff/ Debian/GNU Linux 1.3.1! Mehr unter http://www.de.debian.org/
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