Hi!
Ich bin zur Zeit dabei den social contract der Debian ins Deutsche zu
Übersetzen. Meiner Meinung nach ist diese Verpflichtung der Debian
Entwickler sehr wichtig, da es für die Anwender eine Absicherung für
die Zukunft ist. Jede andere Distribution kann auf einmal kommerzielle
Software enthalten, die dann die Vorteile der freien Software
zerstört. Außerdem wird die Unterscheidung ein gewisser Druck auf die
Autoren ausgeübt, sich auf eine wirklich freie Lizenz einzulassen und
auch nicht auf kommerzielle Software zu setzen.
Mittlerweile habe ich die zweite Fassung erstellt (mit den
Korrekturen von Andreas Jellinghaus und David Frey). Mir liegt viel
daran eine treffende und gut zu lesende Übersetzung des social
contract zu erstellen. Es sind also Anregungen jeglicher Art
erwünscht.
Ein großes Problem ist wohl ein passender Titel. Deswegen hier noch
weitere Vorschläge:
* Selbstverpflichtung zur Unterstützung freier Software
* Gesellschaftsvertrag mit der Freien Software Gemeinschaft
* ... Leitlinien/Leitbild ...
Danke
Christian
<---------------- hier kommt er ----------------------->
[Debian GNU/Linux -]Gesellschaftsvertrag mit der Free Software Community
Wir sind Software In The Public Interest, Hersteller des Debian GNU/Linux
Systems. Wir bieten diesen Gesellschaftsvertrag der Free Software Community
an. (Mit "Free Software Community" werden alle Hersteller und Anwender
freier Software bezeichnet.)
1. Debian wird 100% freie Software bleiben
Wir versprechen, daß die Debian GNU/Linux Distribution auch weiterhin
vollständig aus freier Software besteht. Da es viele verschiedene
Auslegungen des Begriffs "freier Software" gibt, haben wir weiter unten
die Richtlinien aufgeführt, die wir dazu benutzen, um freie Software zu
identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die
nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber
niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.
2. Unser Beitrag zur Free Software Community
Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir
sie als freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System
erstellen, so daß freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir
werden Bug-Fixes, Verbesserungen, Anwenderwünsche, usw. an die
"upstream" Autoren weiterleiten, deren Programme in unser System
integriert wurden.
3. Wir werden Probleme nicht verbergen
Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben.
Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden
augenblicklich für Andere sichtbar.
4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software
Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Free
Software Community. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden
unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten
Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, daß
kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem
erlauben wir Anderen eine Value-Added Distribution zu erstellen, die
Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür irgendwelche
Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir ein
integriertes System von hoher Qualität und 100% freier Software
anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche
Einschränkungen, wie z.B. durch Lizenzverträge, verhindern.
5. Programme, die nicht unseren Standards für freie Software genügen
Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen
müssen, die nicht den Debian Richtlinien für freie Software
entsprechen. Für solche Programme haben wird die zusätzlichen Bereiche
"contrib" und "non-free" auf unserem FTP Archiv eingerichtet. Die
Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des
Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem
Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die
jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programm-Pakete in diesen
Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die
Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus
non-free nicht Bestandteil der Debian sind, unterstützen wir ihren
Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien Programme an,
z. B. unser Fehlerdatenbank und die Mailing-Listen.
Die Debian Richtlinien für freie Software
1. Unbeschränkte Weitergabe
Ein Bestandteil der Debian darf durch seine Lizenz nicht verhindern,
daß irgendjemand diese Software verkauft oder weitergibt, sei es
einzeln oder als Bestandteil einer Software Distribution mit
verschiedensten Quellen. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige
Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.
2. Quellcode
Das Programm muß im Quellcode vorliegen und es muß die Weitergabe
sowohl im Quellcode, als auch in compilierter Form erlaubt sein.
3. Weiterführende Arbeiten
Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und
es erlauben, daß sie zu den gleichen Bedingungen weitergegeben werden,
wie die Original-Software.
4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes
Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann
verbieten, wenn sie die Weitergabe von sog. "Patch-Files" mit dem
Quellcode erlaubt, die dazu dienen das Programm vor seiner Herstellung
zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe der aus dem
veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf
fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine
andere Versionsnummer tragen müssen.
(Dies ist ein Kompromiß. Die Debian Gruppe ermutigt alle Autoren
Veränderungen an Dateien, sowohl im Quellcode als auch in Binärform, zu
erlauben)
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf keine Person oder Gruppen von Personen diskriminieren.
6. Keine Diskriminierung von Einsatzfeldern
Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzfeldes
vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm
geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.
7. Weitergabe der Lizenz
Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die
das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist eine
zusätzliche Lizenz zu erwerben.
8. Keine spezielle Lizenz für Debian
Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht damit verknüpft
sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm
aus der Debian herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder
vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz
bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die
gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System
gewährt wurden.
9. Keine Auswirkungen auf andere Programme
Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf
andere Software haben, die mit diesem Programm verteilt werden.
Beispielsweise darf die Lizenz nicht darauf bestehen, daß alle anderen
Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.
10. Beispiellizenzen
Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen,
die wir als "frei" betrachten.
<------------------------ das wars -------------------------------->
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Christian Leutloff, Aachen, Germany
leutloff@sundancer.oche.de http://www.oche.de/~leutloff/
Debian/GNU Linux 1.3.1! Mehr unter http://www.de.debian.org/
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