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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



(TOFU korrigiert.)

On Sun, 2008-02-17 23:52:12 +0100, K Bombei <bombei@bics.be.schule.de> wrote:
> Am Sonntag 17 Februar 2008 schrieb Helmut Hullen:
> > Du (ml-edu) meintest am 17.02.08:
> > > Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den
> > > Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des
> > > Unterrichts und müsste somit völlig anders "betrieben"
> > > werden.
> >
> > Nein. Nicht "völlig anders". Da werden Räume der Schule
> > benutzt, da werden Geräte der Schule benutzt. Entweder ist das
> > eine Veranstaltung der Schule (dann muss die Nutzung nicht
> > bezahlt werden, aber "die Schule" hat zu beaufsichtigen), oder
> > aber irgendwer hat für die Nutzung zu löhnen; der ist dann (wie
> > der Betreiber eines Internet-Cafes ausserhalb des
> > Schulgeländes) verantwortlich.
> ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen 
> genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen 
> Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?

Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen
geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu
einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie
{privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.  Zugang nur für die
Oberstufe, Schlüssel im Sekretariat abholbar und der, der ihn abholt,
muß sich in 'nem Buch eintragen (für den Fall von Beschädigungen.)

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbglaw@lug-owl.de              +49-172-7608481
 Signature of:                            If it doesn't work, force it.
 the second  :                   If it breaks, it needed replacing anyway.

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