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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Holger,

Du (ml-edu) meintest am 17.02.08:

> Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den
> Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des
> Unterrichts und müsste somit völlig anders "betrieben" werden.

Nein. Nicht "völlig anders". Da werden Räume der Schule benutzt, da  
werden Geräte der Schule benutzt. Entweder ist das eine Veranstaltung  
der Schule (dann muss die Nutzung nicht bezahlt werden, aber "die  
Schule" hat zu beaufsichtigen), oder aber irgendwer hat für die Nutzung  
zu löhnen; der ist dann (wie der Betreiber eines Internet-Cafes  
ausserhalb des Schulgeländes) verantwortlich.

> Hat jemand von euch Erfahrungen mit Internet-Cafes an Schulen?

Wau Holland (den Älteren hoffentlich noch ein Begriff) hat eine ganze  
Weile zusammen mit anderen ein Internet-Cafe für Jugendliche betrieben.  
Auch er hat beaufsichtigt; er wusste, dass das zu den Pflichten des  
Betreibers gehört.

Viele Gruesse!
Helmut


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