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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Jan-Benedict,

Du meintest am 17.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:

>> ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen
>> genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen
>> Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?

> Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen
> geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu
> einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie
> {privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.

Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz  
einfach.

Viele Gruesse!
Helmut


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