Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Hallo, Jan-Benedict,
Du meintest am 17.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:
>> ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen
>> genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen
>> Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?
> Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen
> geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu
> einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie
> {privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.
Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz
einfach.
Viele Gruesse!
Helmut
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