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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



On Sun, 2008-02-17 22:27:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote:
> Du (philipp.slz) meintest am 17.02.08:
> > Möglicherweise ist das jetzt Off-Topic:
> > Was dort unter Nutzungsbedingungen steht, ist möglicherweise nicht
> > zulässig. Folgendes habe ich gelesen:
> 
> > "Das Bundesjustizministerium (!) wurde verklagt, dessen Internetseite
> > die IP-Adressen seiner Besucher zu Statistikzwecken speichert ... und
> > hat verloren.
> 
> Dürfte für die allermeisten Schulen irrelevant sein - Zugriff für Fremde  
> auf Seiten, die auf dem Schulserver liegen, dürfte nicht die Regel sein.

Das war vermutlich anders gemeint. Nichtmal derjenige, der die Seiten
hostet bzw. zur Verfügung stellt, darf ohne weiteres Daten erheben,
die personenbezogen verwendet werden können.  Warum sollte Die Schule
das dann dürfen, die ja nur durchleitet?

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbglaw@lug-owl.de              +49-172-7608481
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the second  :

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