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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo,
ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen 
genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen 
Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?
Gruß
K
Am Sonntag 17 Februar 2008 schrieb Helmut Hullen:
>
> Du (ml-edu) meintest am 17.02.08:
> > Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den
> > Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des
> > Unterrichts und müsste somit völlig anders "betrieben"
> > werden.
>
> Nein. Nicht "völlig anders". Da werden Räume der Schule
> benutzt, da werden Geräte der Schule benutzt. Entweder ist das
> eine Veranstaltung der Schule (dann muss die Nutzung nicht
> bezahlt werden, aber "die Schule" hat zu beaufsichtigen), oder
> aber irgendwer hat für die Nutzung zu löhnen; der ist dann (wie
> der Betreiber eines Internet-Cafes ausserhalb des
> Schulgeländes) verantwortlich.
>


-- 
Klaus Bombei <kd@bombei.de>  14129 Berlin (privat)
SenBWF:      <bombei@bics.be.schule.de>   (Dienst)
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