Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Hallo,
ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen
genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen
Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?
Gruß
K
Am Sonntag 17 Februar 2008 schrieb Helmut Hullen:
>
> Du (ml-edu) meintest am 17.02.08:
> > Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den
> > Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des
> > Unterrichts und müsste somit völlig anders "betrieben"
> > werden.
>
> Nein. Nicht "völlig anders". Da werden Räume der Schule
> benutzt, da werden Geräte der Schule benutzt. Entweder ist das
> eine Veranstaltung der Schule (dann muss die Nutzung nicht
> bezahlt werden, aber "die Schule" hat zu beaufsichtigen), oder
> aber irgendwer hat für die Nutzung zu löhnen; der ist dann (wie
> der Betreiber eines Internet-Cafes ausserhalb des
> Schulgeländes) verantwortlich.
>
--
Klaus Bombei <kd@bombei.de> 14129 Berlin (privat)
SenBWF: <bombei@bics.be.schule.de> (Dienst)
======
Regeln f. Mails (z.B.: .txt statt .doc) unter:
http://www.kasper-online.de/goldmail/index.htm
http://www.bsi.bund.de/av/texte/hinweise.htm
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