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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Am Sonntag, 17. Februar 2008 schrieben Sie:
> Hallo,
>
> Jürgen Leibner schrieb am 17.02.2008 21:50:
> > http://www.gs-theesen.de/impressum.htm
>
> Möglicherweise ist das jetzt Off-Topic:
> Was dort unter Nutzungsbedingungen steht, ist möglicherweise nicht
> zulässig. Folgendes habe ich gelesen:
>
> "Das Bundesjustizministerium (!) wurde verklagt, dessen Internetseite
> die IP-Adressen seiner Besucher zu Statistikzwecken speichert ... und
> hat verloren.
>

Ja, das mag alles sein. 
Aber dieser Satz gelangte damals ins Impressum, weil der Provider die 
Abrufstatistiken der Schule als Domaininhaber zur Verfügung stellte. 
Dies ist, soweit ich weiss, immer so. Also fand ich es als angemessen, 
dies so zu formulieren.

>
> Soviel dazu, sollte es hier ebenfalls Diskussionsbedarf geben, wäre
> ein eigener Thread dazu sinnvoll, um hier nicht von Holgers
> ursprünglichem Themenanstoß abzuweichen.
>
Ja, wird man ja sehen :)


Grüsse, Jürgen Leibner


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