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Re: "just got hacked"




Am 12.12.2006 um 12:39 schrieb jonny burger:

ich sagte "ein guter anwalt".
irgendwelche im internet gefundenen fälle von zinsbetrug etc. kann man GANZ sicher nicht als präzedenz herbeiziehen. selbst falls ein fall sehr ähnlich gelagert wäre, hängen gerichtsurteile immer nur von den anwälten und vom richter ab.

im fall lehrer-schüler wird jedes gericht ganz sicher wissen wessen drohungen als schwerwiegender einzustufen sind.

Immer noch Quatsch.

Strafanzeigen anzukündigen, ist keine Drohung im strafrechtlichen Sinne.

Ob eine Drohung, sollte sie im Einzelfall den Tatbestand einer Nötigung oder den Tatbestand einer Bedrohung verwirklichen, schwerwiegender einzustufen ist, als irgendeine eine andere, spielt nun überhaupt keine Rolle.

Selbst "gute" Anwälte können am juristischen Halbwissen ihrer Mandanten scheitern, vor allen Dingen, wenn sie unbelehrbar bleiben.

(Nebenbei: Solche Mandanten werden von manchen "guten" Anwälten sehr geschätzt, produzieren sie doch Streitereien und damit zu honorierende Gebührenstatbestände ohne Ende).

pv







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