Am 12.12.2006 um 11:37 schrieb jonny burger:
entweder macht man sofort eine anzeige bei computersabotage, oder eben nicht. aber man benutzt sie nicht als
druckmittel...
ein guter anwalt kann aus solchem verhalten ggf sogar eine erpressung rauslesen...
Quatsch.
Das Ankündigen einer Strafanzeige, um von neuen Straftaten abzuhalten, ist immer gerechtfertigt.
Lediglich in Fällen, in denen der Straftäter zu einer völlig unverhältnismässigen Ersatzzahlung veranlaßt werden soll, kann
die Androhung einer Strafanzeige ihrerseits einen Erpressungsversuch darstellen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erpressung- ungerechtfertigetZinsansprüche__f15683.html
Der bloße Hinweis, von weiteren Störungen des EDV-Betriebes besser abzusehen, um eine Strafanzeige zu vermeiden, steht auf
einer ganz anderen Stufe, als das Verlangen nach einer Zahlung.
Das ist doch wirklich nicht zu übersehen.
pv