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Re: "just got hacked"



ich sagte "ein guter anwalt".
irgendwelche im internet gefundenen fälle von zinsbetrug etc. kann man GANZ sicher nicht als präzedenz herbeiziehen.
selbst falls ein fall sehr ähnlich gelagert wäre, hängen gerichtsurteile immer nur von den anwälten und vom richter ab.

im fall lehrer-schüler wird jedes gericht ganz sicher wissen wessen drohungen als schwerwiegender einzustufen sind.

jonny

----- Original Message ----- From: "Peter Voigt" <peter.voigt1@gmx.net>
To: "jonny burger" <jonnyskole@bzt.de>
Cc: <user@skolelinux.de>
Sent: Tuesday, December 12, 2006 12:03 PM
Subject: Re: "just got hacked"



Am 12.12.2006 um 11:37 schrieb jonny burger:

entweder macht man sofort eine anzeige bei computersabotage, oder eben nicht. aber man benutzt sie nicht als druckmittel...
ein guter anwalt kann aus solchem verhalten ggf sogar eine  erpressung rauslesen...

Quatsch.

Das Ankündigen einer Strafanzeige, um von neuen Straftaten  abzuhalten, ist immer gerechtfertigt.

Lediglich in Fällen, in denen der Straftäter zu einer völlig unverhältnismässigen Ersatzzahlung veranlaßt werden soll, kann die Androhung einer Strafanzeige ihrerseits einen Erpressungsversuch darstellen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erpressung- ungerechtfertigetZinsansprüche__f15683.html

Der bloße Hinweis, von weiteren Störungen des EDV-Betriebes besser abzusehen, um eine Strafanzeige zu vermeiden, steht auf einer ganz anderen Stufe, als das Verlangen nach einer Zahlung.

Das ist doch wirklich nicht zu übersehen.

pv



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