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Re: Nennung von Markennamen in Ausschreibungen unzulässig



On Wed, 2005-04-20 16:44:08 +0200, RalfGesellensetter <rgx@gmx.de> wrote:
> offenbar ist seit Ende letzten Jahres die Nennung von Markennamen in 
> öffentlichen Ausschreibungen unzulässig. Selbst Passagen wie "P4-3Ghz 
> oder gleichwertig" wären demnach unerlaubt. Ebenso "Betriebssystem XP". 
> Habt ihr davon schon etwas mitbekommen?

Klar.

...aber was ist neu daran? Die Öffentliche Hand hat nicht mit MS Word
unter MS Windows auf Intel P4 ein Schriftstück zu erstellen, sondern mit
einer beliebigen Rechenanlage unter einem beliebigen
Papiererstellungsprogramm.

Hier ist von Seiten der EU nur nocheinmal darauf hingewiesen worden, daß
in einer Ausschreibung auf das Ziel, aber nicht auf die Implementierung
dessen, eingegangen werden darf (außer in spezifischen Ausnahmefällen).

MfG, JBG

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