On Wed, 2005-04-20 16:44:08 +0200, RalfGesellensetter <rgx@gmx.de> wrote: > offenbar ist seit Ende letzten Jahres die Nennung von Markennamen in > öffentlichen Ausschreibungen unzulässig. Selbst Passagen wie "P4-3Ghz > oder gleichwertig" wären demnach unerlaubt. Ebenso "Betriebssystem XP". > Habt ihr davon schon etwas mitbekommen? Klar. ...aber was ist neu daran? Die Öffentliche Hand hat nicht mit MS Word unter MS Windows auf Intel P4 ein Schriftstück zu erstellen, sondern mit einer beliebigen Rechenanlage unter einem beliebigen Papiererstellungsprogramm. Hier ist von Seiten der EU nur nocheinmal darauf hingewiesen worden, daß in einer Ausschreibung auf das Ziel, aber nicht auf die Implementierung dessen, eingegangen werden darf (außer in spezifischen Ausnahmefällen). MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de . +49-172-7608481 _ O _ "Eine Freie Meinung in einem Freien Kopf | Gegen Zensur | Gegen Krieg _ _ O fuer einen Freien Staat voll Freier Bürger" | im Internet! | im Irak! O O O ret = do_actions((curr | FREE_SPEECH) & ~(NEW_COPYRIGHT_LAW | DRM | TCPA));
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